Um Ihnen und allen anderen Besucher/innen einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen, unsere natur- und kulturgeschichtlichen Objekte zu schützen und um die allgemeine Sicherheit des Museumsbetriebes zu gewährleisten, sind folgende Regeln verpflichtend einzuhalten:
Besucherordnung
§ 1 Präambel
(1) Die gegenständliche Besucherordnung des Museum Burg Golling dient dem ungestörten Aufenthalt aller Besucher/innen, dem Schutz der natur- und kulturgeschichtlichen Objekte sowie der Wahrung der allgemeinen Sicherheit des Museumsbetriebes.
(2) Mit dem Betreten des Museums und dem Erwerb eines Tickets erkennen die Besucher/innen die gegenständliche Besucherordnung an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
§ 2 Öffnungszeiten
(1) Es gelten die im Kassenbereich des Museums und auf der Website unter www.museumgolling.at kundgemachten Öffnungszeiten bis auf Widerruf.
(2) Der letzte Einlass erfolgt bis 20 min. vor der Schließzeit.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die im Kassenbereich des Museums und auf der Website unter www.museumgolling.at kundgemachten Eintritts- und Führungspreise auf Basis der von der Marktgemeinde Golling an der Salzach beschlossenen Gebührenordnung idgF.
(2) Der Erwerb eines Tickets berechtigt zum einmaligen Eintritt in die Ausstellungsräume oder zur einmaligen Teilnahme an einer Führung. Tickets sind während des Aufenthaltes im Museum auf Ersuchen den diensthabenden Mitarbeiter/innen vorzuweisen.
(3) Nach dem Betreten der Ausstellungsräume und nach dem Beginn einer Führung kann der Eintritts- oder Führungspreis nicht mehr rückerstattet werden.
(4) Die Inanspruchnahme eines ermäßigten Eintrittspreises ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Senioren-, Studenten- oder Behindertenausweißes, einer Ermäßigungskarte, eines Kupons oder einer Mitgliedskarte möglich.
(5) Einen Anspruch auf freien Eintritt haben Kinder unter 6 Jahren, Schüler/innen und Lehrer/innen der VS und NMS Golling, Mitglieder des Salzburger Museumsvereins und der Freunde des Museum Burg Golling.
(6) An der Museumskasse ist nur Barzahlung möglich.
§ 4 Führungen
(1) Führungen mit erforderlicher Anmeldung können bis spätestens einen Tag vor dem gewünschten Führungstermin während der jeweils aktuellen Öffnungszeiten des Museums gebucht werden.
(2) Eine gebuchte Führung kann bis spätestens 2 Tage vor dem Führungstermin kostenfrei in schriftlicher Form unter office@museumgolling.at storniert werden. Erfolgt eine spätere oder keine Stornierung wird eine Stornogebühr in der Höhe von 90% des gesamten Eintritts- und Führungspreises verrechnet. Die Verrechnung der Stornogebühr kann entfallen, sofern ein Ersatztermin verbindlich gebucht wird.
(3) Eine absehbare Verspätung ist dem Museum unverzüglich telefonisch unter +43 664 5321270 mitzuteilen. Erfolgt bis 20 min. nach dem gebuchten Führungstermin keine Benachrichtigung und kein Eintreffen der Besucher/innen, gilt die Führung als nicht wahrgenommen und es wird eine Stornogebühr in der Höhe von 90% des gesamten Eintritts- und Führungspreises verrechnet.
(4) Wird bei einer Führung die vorgegebene maximale Personenanzahl überschritten, wird die Besuchergruppe auf zwei Führungen aufgeteilt und es fallen die doppelten Führungspreise an.
§ 5 Verhalten im Museum
(1) Nasse Überbekleidung, Schirme, Wanderstöcke, Stative, große Taschen, Koffer, Rucksäcke und sonstige Gepäckstücke sowie sperrige, scharfkantige Gegenstände sind an Garderobe abzugeben. Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern, Rollern und Skateboards in die Ausstellungsräume ist verboten. Das Museum Burg Golling übernimmt für an der Garderobe abgegebene oder deponierte Gegenstände keine Haftung.
(2) Jede unnötige Lärmentwicklung, die Verwendung von Radios und Lautsprecher ist zu unterlassen.
(3) Rauchen ist im gesamten Museum verboten.
(4) Essen und Trinken ist aus konservatorischen Gründen in allen Ausstellungsräumen untersagt.
(5) Mit Ausnahme von besonders gekennzeichneten Objekten (»Hands-on-Objekte«) ist das Berühren von Ausstellungsobjekten sowie das Übersteigen von Absperrungen untersagt.
(6) Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet. Mit Ausnahme der Verwendung des museumseigenen Audioguides, sind mitgeführte technische Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets, usw. in den Ausstellungsräumen abzuschalten.
(7) Bei Ertönen des Feueralarms ist sind die Räumlichkeiten des Museums über die gekennzeichneten Fluchtwege umgehend zu verlassen und den Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Museums unbedingt Folge zu leisten.
(8) Für Beschädigungen aller Art haftet der Verursacher oder die erziehungs- und aufsichtsberechtigten Begleiter/innen. Erziehungs- und aufsichtsberechtigte Personen sind für das Verhalten von minderjährigen Kindern in deren Begleitung verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung einer volljährigen Person betreten.
§ 6 Barrierefreiheit
(1) Aufgrund der historischen Räumlichkeiten ist das Museum nicht barrierefrei und für Besucher/innen mit eingeschränkter Mobilität nicht oder nur erschwert zugänglich. Es ist kein Aufzug vorhanden und eine Auffahrt in den Innenhof der Burganlage ist nicht gestattet.
§ 7 Hunde
(1) Die Mitnahme von Hunden in die Museumsräumlichkeiten ist nicht gestattet; hiervon ausgenommen sind Blinden- und andere Assistenzhunde.
§ 8 Fotografieren und Filmen
(1) Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist durch Besucher/innen in den Ausstellungsräumen ohne Blitz, Videoleuchten, Stative oder Selfie-Sticks gestattet. In Sonderausstellungen können das Fotografieren und Filmen von besonders gekennzeichneten Objekten aufgrund rechtlicher Vorgaben untersagt sein. Das Fotografieren anderer Besucher/innen, insbesondere von Kindern, ist zu unterlassen. In den Museumsdepots ist das Fotografieren und Filmen durch Besucher/innen ausnahmslos verboten.
(2) Die Aufzeichnung von Audio- und Videoaufnahmen von Führungen ist nicht gestattet.
(3) Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen, journalistischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Zwecken sind genehmigungspflichtig und vorab unter office@museumgolling.at zu beantragen.
§ 9 Datenschutz
(1) Alle Ausstellungsräume sind videoüberwacht und das Museum Burg Golling behält sich das Recht vor, bei qualifiziertem Bedarf diese Videoaufnahmen an behördliche oder gerichtliche Stellen nach amtlicher Aufforderung auszufolgen.
(2) Bei Ausstellungseröffnungen, Führungen und sonstigen Events werden Fotos und Videos erstellt, worauf auch Besucher/innen zu sehen sein können. Mit der Teilnahme an den genannten Veranstaltungen willigen die Besucher/innen in eine Veröffentlichung der aufgenommenen Fotos und Videos ein, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Besucher/innen bedarf.
§ 10 Kontrolle
(1) Die Kontrolle der gegenständlichen Besucherordnung obliegt den diensthabenden Mitarbeiter/innen, welche bei grob fahrlässiger, vorsätzlicher oder wiederholter Nichteinhaltung der Bestimmungen berechtigt sind, betroffene Besucher/innen des Museums zu verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts- oder Führungspreises.
§ 11 Beschwerden
(1) Beschwerden und sonstige Stellungnahmen sind in mündlicher Form an die diensthabenden Mitarbeiter/innen oder in schriftlicher Form an office@museumgolling.at zu richten.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Durch den/die Museumsleiter/in können jederzeit ergänzende, sofort wirksame Vorgaben zu der gegenständlichen Besucherordnung erlassen werden.
(2) Die gegenständliche Fassung der Besucherordnung tritt per 01.01.2021 mit Veröffentlichung auf der Website unter www.museumgolling.at sowie mit Aushang im Kassenbereich des Museums in Kraft und ersetzt sämtliche bisher kundgemachten Fassungen.